autorenew
Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Freitag, 5. Januar 2024
Ausgabe: Elasberater Januar 2024

Verlängerung Recht auf Smart Working

Verlängerung Recht auf Smart Working

Das Recht auf Smart Working für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren und für schutzbedürftige Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft wird um drei Monate, vom 31. Dezember 2023 bis zum 31. März 2024, verlängert.

Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren, sofern kein anderer Elternteil im Haushalt Einkommensbeihilfe bezieht, haben das Recht, im Smart Working zu arbeiten, unter der Voraussetzung, dass dies mit ihrer Tätigkeit vereinbar ist.

Unter schutzbedürftige Arbeitnehmer fallen diejenigen Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Immunschwäche am stärksten durch eine Covid-19 Infektion gefährdet sind.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr