Mit der Umwandlung des Transparentsdekretes für Treibstoffpreise hat das Parlament nun Änderungen für den Treibstoffbonus vorgesehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen nun doch INPS-Beiträge auf den Wert des Treibstoffgutscheines entrichten. Dies bedeutet, dass der Gutschein nur als steuerfrei zu betrachten ist.