Insbesondere bei Direktzahlungen des Lohnausgleichs (INPS) oder bei Direktzahlungen im Zuge von Arbeitsunfällen (INAIL) erhalten Arbeitnehmer ein separates Modell CU.
Die Ämter werden die Steuermodelle für die Leistungen, die im Jahr 2022 ausgezahlt wurden, voraussichtlich innerhalb März 2023 auf ihren Onlineportalen publizieren. Auf der Webseite des betreffenden Instituts können die Mitarbeiter die Modelle über ihren persönlichen Onlinezugang abrufen. Alternativ können sich die Arbeitnehmer auch an ein Patronat wenden, um das gewünschte Modell herunterzuladen.
Die Mitarbeiter sind aufgerufen, sich nach Erhalt des Modells an einen Steuerberater oder ein Patronat zu wenden. Dort können die Arbeitnehmer abklären, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.