Seit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 gelten für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei gemischt genutzten Dienstfahrzeugen folgende Prozentsätze. Diese beziehen sich auf einen konventionellen Jahreswert von 15.000 Kilometern laut ACI-Tabelle:
- 10 % für Elektrofahrzeuge
- 20 % für Plug-in-Hybridfahrzeuge
- 50 % für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor
Eine kürzlich veröffentlichte gesetzliche Änderung sieht jedoch vor, dass für bestimmte Fahrzeuge weiterhin die alten Prozentsätze gelten. Diese Regelung betrifft Fahrzeuge, die Arbeitgeber im Jahr 2024 bestellt haben, aber erst im Jahr 2025 geliefert und den Mitarbeitenden bis spätestens 30. Juni 2025 zur Verfügung gestellt wurden.
Diese Übergangsregelung ist insbesondere für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor vorteilhaft, da die früheren Prozentsätze in der Regel günstiger ausfallen.
