Neue gesetzliche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer mit schweren Erkrankungen
Seit dem 9. August 2025 gilt das Gesetz Nr. 106/2025. Es stärkt die Rechte von Arbeitnehmern mit onkologischen, invalidisierenden oder chronischen Erkrankungen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor sowie für Selbstständige.