- Eltern, die vor dem 8. November bereits einen telematischen Antrag um Elternzeit gestellt haben, müssen keinen neuen Antrag stellen;
- Eltern, die ab dem 8. November 2022 um Elternzeit ansuchen, müssen das neue Ansuchen rechtzeitig einreichen;
- Anträge für Zeiträume zwischen dem 13. August und dem 8. November 2022 können auch nachgereicht werden;
Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Mittwoch, 7. Dezember 2022
Ausgabe: Elasberater Dezember 2022
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