Im Gegensatz zum letzten Jahr sind Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, ihren Arbeitgeber als Steuersubstitut anzugeben. Sie können bei der Abgabe der Steuererklärung wählen, ob sie der Verpflichtung zur Zahlung einer eventuellen Steuerschuld selbst nachkommen bzw. sich ein eventuelles Guthaben direkt auszahlen lassen wollen, ohne den Umweg über den Arbeitgeber bzw. die Lohnabrechnung.
Der Vorteil?
Da der Arbeitgeber die Steuerguthaben aus den Steuererklärungen Mod. 730 nur bis zur Höhe der monatlich einbehaltenen Einkommensteuer (IRPEF) verrechnen und an den Arbeitnehmer auszahlen kann, erhalten die Arbeitnehmer ihre Steuergutschriften oft nur teilweise und über mehrere Monate verteilt. Es kann auch vorkommen, dass nicht das gesamte Guthaben bis zum Auszahlungstermin im Dezember eines jeden Steuerjahres ausgezahlt werden kann. In diesen Fällen wird das Guthaben auf das nächste Steuerjahr übertragen. Dies kommt vor allem bei Arbeitgebern mit nur einem oder wenigen Arbeitnehmern vor.
Die neuen Bestimmungen ermöglichen es nun den Arbeitnehmern, dies zu umgehen und sich das Guthaben direkt auszahlen lassen.
Mussten Ihre Arbeitnehmer in den letzten Jahren immer auf das Guthaben warten? Dann wäre diese Möglichkeit die ideale Lösung.