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Montag, 6. Oktober 2025
Ausgabe: Elasberater Oktober 2025

Mitteilung der steuerpflichtiger Beiträge an den Zusatzrentenfonds

Mitteilung der steuerpflichtiger Beiträge an den Zusatzrentenfonds

In Italien sind Einzahlungen in Zusatzrentenfonds bis zu 5.164,57 € jährlich steuerlich absetzbar. Beiträge, die diesen Betrag überschreiten, gelten als steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden.

Es besteht die Möglichkeit, den steuerpflichtigen Differenzbetrag dem jeweiligen Rentenfonds formell mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel über ein einfaches Formular oder eine schriftliche Erklärung, in der folgende Daten angegeben werden:

  • der Gesamtbetrag der Einzahlungen;
  • der absetzbare Höchstbetrag;
  • der steuerpflichtige Anteil.

Die Mitteilung erfolgt direkt durch den Steuerpflichtigen und dient der korrekten steuerlichen Behandlung der Beiträge im Rahmen der Altersvorsorge.

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