Montag, 4. März 2024 Ausgabe: Elasberater März 2024
Meldung Nachtarbeiter und Schwerstarbeiter
Auch heuer wieder ist die Meldung der Nacht- und Schwerstarbeiter innerhalb 31. März zu tätigen. Sind Sie von der Meldepflicht betroffen, wird Sie Ihr Kundenberater rechtzeitig kontaktieren.