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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 20. Februar 2023
Ausgabe: Elasberater März 2023

Meldung Nachtarbeiter und Schwerstarbeiter

Meldung Nachtarbeiter und Schwerstarbeiter

Auch heuer wieder ist die Meldung der Nacht- und Schwerstarbeiter innerhalb 31. März zu tätigen. Sind Sie von der Meldepflicht betroffen, wird Sie Ihr Lohnsachbearbeiter rechtzeitig kontaktieren.

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