Montag, 20. Februar 2023 Ausgabe: Elasberater März 2023
Meldung Nachtarbeiter und Schwerstarbeiter
Auch heuer wieder ist die Meldung der Nacht- und Schwerstarbeiter innerhalb 31. März zu tätigen. Sind Sie von der Meldepflicht betroffen, wird Sie Ihr Lohnsachbearbeiter rechtzeitig kontaktieren.