Damit Sie als Unternehmen die Rückvergütung der entstanden Kosten beantragen können, ist es notwendig die Stunden, an denen die Mitarbeitenden den Kurs besuchen, im Kalender des Lohnstreifens entsprechend auszuweisen. Vergessen Sie also nicht bei der Eingabe diese Stunden zu berücksichtigen und teilen Sie uns diese mit, damit wir das Ansuchen um Rückvergütung stellen können.
Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 5. Februar 2024
Ausgabe: Elasberater Februar 2024
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