Ihre Mitarbeitende besuchen Kurse der Bilateralen Körperschaften? In diesem Fall können Sie für die dafür entstandenen Kosten um Rückvergütung ansuchen. Dafür ist es aber notwendig die Stunden, an denen die Mitarbeitenden den Kurs besuchen, im Kalender des Lohnstreifens anzugeben. Vergessen Sie also nicht bei der Eingabe diese Stunden zu berücksichtigen und teilen Sie uns diese mit, damit wir um Rückerstattung ansuchen können.