Es handelt sich um die Familieneinheiten, die aufgrund der Familienzusammensetzung, keinen Anspruch auf das einheitliche universelle Familiengeld haben (assegno unico universale). Das sind z.B. Familien, die nur aus Ehepartnern bestehen, oder in welchem Geschwister die Leistung für Vollweisen beantragen, wozu es aber eine Ermächtigung vom Amt benötigt.
Für alle Familien, für welche das einheitliche universelle Familiengeld vorgesehen ist, entfällt diese Antragstellung. Sie erneuern den Antrag um das einheitliche universelle Familiengeld im Februar.