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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Mittwoch, 14. Januar 2026

Erweiterung der Freistellungen für Arbeitnehmer mit onkologischen Erkrankungen sowie für die Betreuung von Personen mit onkologischen Erkrankungen

Erweiterung der Freistellungen für Arbeitnehmer mit onkologischen Erkrankungen sowie für die Betreuung von Personen mit onkologischen Erkrankungen

Arbeitnehmer, die an schweren Erkrankungen leiden und Arbeitnehmer, welche Personen mit schweren Erkrankungen betreuen, haben Anspruch auf mehrere besondere Schutzmaßnahmen, die ab dem 01/01/2026 erweitert werden.

Ab dem 01.01.2026 haben Arbeitnehmer, die

  • an Krebs im aktiven Stadium oder in der frühen Nachbehandlung oder
  • an invalidisierenden oder chronischen, auch seltenen Krankheiten

mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 % leiden, Anspruch auf 10 Stunden Freistellung pro Jahr. Diese Stunden dienen ärztlichen Visiten, Untersuchungen und häufigen medizinischen Behandlungen. 

 

Die Freistellung von 10 Stunden steht auch Arbeitnehmern zu, die minderjährige Kinder betreuen,

  • welche an Krebs im aktiven Stadium oder in der frühen Nachbehandlung oder
  • an invalidisierenden oder chronischen, auch seltenen Krankheiten

mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 % leiden.

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