Ab dem 01.01.2026 haben Arbeitnehmer, die
- an Krebs im aktiven Stadium oder in der frühen Nachbehandlung oder
- an invalidisierenden oder chronischen, auch seltenen Krankheiten
mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 % leiden, Anspruch auf 10 Stunden Freistellung pro Jahr. Diese Stunden dienen ärztlichen Visiten, Untersuchungen und häufigen medizinischen Behandlungen.
Die Freistellung von 10 Stunden steht auch Arbeitnehmern zu, die minderjährige Kinder betreuen,
- welche an Krebs im aktiven Stadium oder in der frühen Nachbehandlung oder
- an invalidisierenden oder chronischen, auch seltenen Krankheiten
mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 % leiden.
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