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Montag, 20. Februar 2023
Ausgabe: Elasberater März 2023

Erinnerung: neue Bargeldgrenze für 2023

Erinnerung: neue Bargeldgrenze für 2023

Das neue Haushaltsgesetz hat die Obergrenze für Bargeldzahlungen angehoben. 

Bis Ende 2023 ist es möglich bis maximal 4.999,99 Euro in bar bezahlen.

Achtung: Dies gilt jedoch nicht für die Gehälter Ihrer Mitarbeiter. Wir erinnern daran, dass es seit Juli 2018 verboten ist, Gehaltszahlungen in bar zu tätigen.

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