In diesem Fall und in Fällen wie dringende Produktionsbedürfnisse, Schließung des Büros des Arbeitsrechtsberaters oder Nichtfunktionieren der eigenen EDV-Systeme kann die reguläre Anmeldung vorübergehend durch eine UNIURG-Anmeldung ersetzt werden.
Die UNIURG Meldung kann über das Onlineportal https://couniurg.lavoro.gov.it mittels SPID abgewickelt werden. Die Möglichkeit, die gegenständliche Meldung per E-Mail an notel@provinz.bz.it zu versenden, bleibt weiterhin aufrecht.
Die Verpflichtung zur Übermittlung der gewöhnlichen Meldung ProNotel2 am ersten darauffolgenden Arbeitstag bleibt bestehen.