In diesem Fall und in Fällen wie zum Beispiel Dringlichkeiten bei Produktionsnotwendigkeiten, das Büro des Arbeitsrechtsberaters ist geschlossen oder Nichtfunktionieren der eigenen EDV-Systeme, kann die ordentliche Meldung mit der Meldung UNIURG vorläufig ersetzt werden.
Die UNIURG Meldung kann über das Onlineportal https://couniurg.lavoro.gov.it mittels SPID abgewickelt werden. Die Möglichkeit, die gegenständliche Meldung per E-Mail an notel@provinz.bz.it zu versenden, bleibt weiterhin aufrecht.
Die Verpflichtung zur Übermittlung der gewöhnlichen Meldung ProNotel2 am ersten darauffolgenden Arbeitstag bleibt bestehen.