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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 5. Januar 2023
Ausgabe: Elasberater Januar 2023

Bitte denken Sie daran...

Bitte denken Sie daran...

..., dass die Löhne und Gehälter sowie die Honorare von Verwaltern der Gesellschaft des Monats Dezember (inkl. 13ter) innerhalb 12.01.2023 an die Mitarbeiter bzw. Verwalter ausgezahlt bzw. überwiesen werden.

Entgegen manchen Auslegungen genügt es nicht die „Gutschrift“ mit dem 12. Januar zu machen, sondern der Arbeitnehmer bzw. Verwalter muss das Geld am 12. Januar effektiv zur Verfügung haben. Wird dieser Termin nicht eingehalten, sind hohe Geldstrafen vorgesehen, da ansonsten die steuerliche Zuteilung falsch gehandhabt wird bzw. die steuerliche Absetzbarkeit im Jahr 2022 nicht gewährleistet ist.

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