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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 5. Februar 2026
Ausgabe: Elasberater Februar 2026

Bilaterale Körperschaften: Rückerstattung der Kursteilnahme von Mitarbeitenden

Bilaterale Körperschaften: Rückerstattung der Kursteilnahme von Mitarbeitenden

Wenn Sie Mitglied bei bilateralen Körperschaften sind und Ihre Mitarbeitenden bestimmte Kurse besuchen, können Sie Rückvergütungen beantragen.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Damit Sie als Unternehmen die Rückvergütung der entstandenen Kosten beantragen können, ist es notwendig, die Stunden, an denen die Mitarbeitenden den Kurs besuchen, im Kalender des Lohnstreifens entsprechend auszuweisen. Bei der Stundeneingabe in unserem Lohnportal können Sie dafür gerne den Kodex P3 verwenden.

Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden zu Kursen schicken, deren Teilnahme erstattet wird, sollten Sie also nicht vergessen, die Kursteilnahme bei der Eingabe der monatlichen Stunden zu berücksichtigen.

Gerne unterstützen wir Sie, falls Sie beim Stellen des Antrags um Rückerstattung der Kosten Fragen haben.

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