Demnach kann die Gesamtdauer für befristete Aufträge bei demselben Entleiher bis 30.06.2025 mehr als 24 Monate betragen, wenn der Mitarbeiter bei der Leiharbeitsagentur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt ist. Die Art des Arbeitsverhältnisses muss von Seiten der Leiharbeitsagentur dem Entleiher mitgeteilt werden.
Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 4. Mai 2023
Ausgabe: Elasberater Mai 2023
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