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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 4. Mai 2023
Ausgabe: Elasberater Mai 2023

Bestimmungen über Leiharbeit

Bestimmungen über Leiharbeit

Das Gesetz zur Umwandlung des „Decreto Milleproroghe“ sieht eine Verlängerung der Übergangsregelung für Leiharbeit bis 30.06.2025 vor.

Demnach kann die Gesamtdauer für befristete Aufträge bei demselben Entleiher bis 30.06.2025 mehr als 24 Monate betragen, wenn der Mitarbeiter bei der Leiharbeitsagentur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt ist. Die Art des Arbeitsverhältnisses muss von Seiten der Leiharbeitsagentur dem Entleiher mitgeteilt werden.

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