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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 4. Mai 2023
Ausgabe: Elasberater Mai 2023

Bausektor: Mitteilung Arbeitszeitüberschreitung innerhalb 31. Mai

Bausektor: Mitteilung Arbeitszeitüberschreitung innerhalb 31. Mai

Leisten die Mitarbeiter Ihrer Baufirma viele Überstunden und laufen sie Gefahr, die Grenze von 250 Überstunden pro Jahr zu überschreiten?

Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Mitteilung an das Arbeitsinspektorat zu senden, damit die in den Sommermonaten (von Mai bis zum August) geleisteten Überstunden nicht zum jährlichen Überstundenlimit dazuzählen.

Aufgrund zweier Gesetzesdekrete aus dem fernen Jahre 1923 hatten Baubetriebe die Möglichkeit in den Sommermonaten (vom Monat Mai bis einschließlich August) Überstundenarbeit im Rahmen der 60 Wochenstunden zu leisten, sofern sie die entsprechende Mitteilung im Voraus an das Arbeitsinspektorat übermittelten.

Diese Regelung wurde durch das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 66/2003 nicht abgeschafft.

Was müssen Sie tun, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen?

Innerhalb 31. Mai muss eine entsprechende Mitteilung an das Arbeitsinspektorat gemacht werden.

Welchen Vorteil haben Sie durch die Mitteilung?

Diese Mitteilung hat den Vorteil, dass die in diesem Zeitraum (Mai - August) geleisteten Überstunden nicht zur Höchstgrenze von 250 Überstunden pro Jahr gezählt werden. Aber diese Mitteilung befreit die Betriebe nicht von der Pflicht, diesen Zeitraum auch bei der Berechnung des Jahresdurchschnitts von maximal 48 Wochenstunden mit zu berücksichtigen.

Sollten Sie daran interessiert sein, diese Mitteilung an das Arbeitsinspektorat zu senden, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Lohnsachbearbeiter.

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