Arbeitgeber dürfen Gehälter nach wie vor nicht in bar auszahlen. Diese Bestimmung gilt auch für Vorschüsse. Am besten nehmen Sie die Gehaltszahlungen mittels Banküberweisung oder anderer elektronischer Zahlungsmittel vor.
Andere Zahlungen dürfen Sie sehr wohl in bar tätigen. In diesem Fall gilt jedoch das allgemeine Limit für Bargeldzahlungen. Für 2024 liegt die Grenze bei 4.999,99 EUR.