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Mittwoch, 7. Dezember 2022
Ausgabe: Elasberater Dezember 2022

Bargeldzahlungen: Alles auf dem Schirm?

Bargeldzahlungen: Alles auf dem Schirm?

Bezahlungen in bar unterliegen verschiedenen Verboten und Limits. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Arbeitgeber dürfen Gehälter nach wie vor nicht in bar auszahlen. Diese Bestimmung gilt auch für Vorschüsse. Am besten nehmen Sie die Gehaltszahlungen mittels Banküberweisung oder anderer elektronischer Zahlungsmittel vor.

Andere Zahlungen dürfen Sie sehr wohl in bar tätigen. In diesem Fall gilt jedoch das allgemeine Limit für Bargeldzahlungen. Bis Ende 2022 dürfen Sie nur Beträge bis maximal 1.999,99€ in bar bezahlen. Voraussichtlich wird Limit für Bargeldzahlungen ab 2023 mit dem Bilanzgesetz auf 5.000 Euro angehoben, das ist zurzeit aber noch nicht definitiv. 

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