Maximale Dauer der Arbeitszeiten
Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Der Kollektivvertrag kann jedoch abweichende Bestimmungen vorsehen. Innerhalb eines Zeitraums von 4, 6 oder 12 Monaten (wiederum abhängig vom Kollektivvertrag) dürfen Arbeitnehmer im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, einschließlich Überstunden. Ferien oder Krankheitstage werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Sieht der Kollektivvertrag oder das Betriebsabkommen den Ausgleich der Überstunden vor, zählen diese nicht für die Durchschnittsberechnung der Wochenhöchstarbeitszeit. Die absolute maximale Arbeitszeit in einer Woche beträgt 77 Stunden. Jährlich darf das Limit von 250 Überstunden nicht überschritten werden – wobei der Kollektivvertrag auch andere Limits vorsehen kann.
Strafen
- Die Nichteinhaltung der maximalen Dauer der Arbeitszeiten kann mit einer Geldstrafe von 240 € bis 1.800 € geahndet werden.
- Wenn die Übertretung mehr als fünf Arbeitnehmer oder mindestens drei Bezugszeiträume (von 4, 6 oder 12 Monaten) betrifft, beträgt die Strafe 960,00 € bis 3.600,00€.
- Sind mehr als zehn Arbeitnehmer oder mindestens fünf Bezugszeiträume betroffen, gilt eine Strafe von 2.400,00 € bis 12.000,00 €.
Tägliche Ruhezeit und Pausen
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern innerhalb von 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewähren. Der Kollektivvertrag oder ein Betriebsabkommen können begünstigende Abweichungen für den Arbeitnehmer vorsehen. In einigen Ausnahmefällen kann die 11-stündige Ruhezeit nicht zusammenhängend genommen werden, z. B. wenn Arbeitnehmer Bereitschaftsdienste leisten oder in unterbrochenen Schichten arbeiten.
Nach spätestens 6 aufeinander folgenden Arbeitsstunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine ununterbrochene Pause von 10 Minuten. Der Arbeitgeber kann weitgehend festlegen, wann diese Pause genommen werden darf. Die Pausenzeit wird nicht als Arbeitszeit gezählt und daher nicht vergütet. Der Kollektivvertrag kann wiederum andere Regelungen vorsehen.
Strafen
- Die Nichteinhaltung der täglichen Ruhezeiten kann mit einer Geldstrafe von 120 € bis 360 € geahndet werden.
- Wenn die Übertretung mehr als fünf Arbeitnehmer oder mindestens drei Zeiträume von 24 Stunden betrifft, beträgt die Strafe 720,00 € bis 2.400,00 €.
- Sind mehr als zehn Arbeitnehmer oder mindestens fünf Zeiträume von 24 Stunden betroffen, gilt eine Strafe von 2.160,00 € bis 3.600,00 €.
Wöchentliche Ruhezeit
Jeder Arbeitnehmer muss innerhalb von sieben Tagen eine Ruhezeit von mindestens 24 ununterbrochenen Stunden genießen. Es ist auch möglich, dass der Arbeitnehmer 12 Tage ununterbrochen arbeitet. Danach muss ihm jedoch eine Ruhezeit von 48 ununterbrochenen Stunden zur Verfügung stehen. Der wöchentliche Ruhetag sollte normalerweise der Sonntag sein, kann jedoch für Arbeitnehmer in der Tourismusbranche oder Schichtarbeitern auf einen anderen Tag verlegt werden.
Strafen
- Die Nichteinhaltung der maximalen Dauer der Arbeitszeiten kann mit einer Geldstrafe von 240 € bis 1.800 € geahndet werden.
- Wenn die Übertretung mehr als fünf Arbeitnehmer oder mindestens drei Bezugszeiträume (von 4, 6 oder 12 Monaten) betrifft, beträgt die Strafe 960,00 € bis 3.600,00€.
- Sind mehr als zehn Arbeitnehmer oder mindestens fünf Bezugszeiträume betroffen, gilt eine Strafe von 2.400,00 € bis 12.000,00 €.
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr. Auch in diesem Fall kann der Kollektivvertrag wieder begünstigende Abweichungen vorsehen. Zwei dieser vier Wochen müssen zwingend innerhalb des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Die restlichen zwei Wochen Urlaub kann der Arbeitnehmer innerhalb der nächsten 18 Monate genießen. Es ist verboten, den Urlaub im Rahmen der vier Wochen auszubezahlen, es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird beendet.
Strafen
- Die Nichteinhaltung der Urlaubsregelungen kann mit einer Geldstrafe von 120 € bis 720 € geahndet werden.
- Wenn der Verstoß mehr als fünf Arbeitnehmer betrifft, oder in mindestens zwei Jahren geschieht, beträgt die Strafe 480,00 € bis 1.800,00 €.
- Sind mehr als zehn Arbeitnehmer betroffen, oder geschieht der Verstoß in mindestens vier Jahren, gilt eine Strafe von 960,00 € bis 5.400,00 €.
WICHTIG: Bei Minderjährigen gelten andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann können Sie sich gerne an Ihren zuständigen Lohnsacharbeiter wenden.
