Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich im Unternehmen etwas ändert, was eine Anpassung des Handelsregisters nach sich zieht. Oftmals sind solche Änderungen auch bei anderen Behörden wie INPS und INAIL zu melden. Andernfalls drohen Verwaltungsstrafen.
Welche Änderungen meinen wir?
- Name des Unternehmens
- Firmensitz
- Niederlassungen
- Steuernummer/Mwst.-Nummer
- Rechtsform
- Änderungen der Tätigkeiten
- Kontroll - und Verwaltungsorgane
- Eigentümer und Gesellschafter
Für weitere Informationen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren