Mit dem Haushaltsgesetz wurden Änderungen der Besteuerung der Firmenautos vorgenommen.
Für Mitarbeiter, die ab dem Steuerjahr 2025 ein Auto für die gemischte Nutzung (Arbeit und Privat) zugewiesen bekommen, gelten nun andere Regeln für die Besteuerung. Der Gesetzgeber fördert vor allem E-Autos sowie Hybrid-Autos, deren Besteuerung geringer ausfällt als bei PKWs mit Benzin- oder Dieselantrieb
Ab 2025 werden folglich auf einen konventionellen KM-Wert von 15.000 laut ACI-Betrag folgende Prozentsätze angewandt:
- 10% für E-Autos;
- 20% für Plug in Hybrid Autos;
- 50% für Benzin bzw. Dieselantrieb.
Die neue Regelung gilt für Autos, die neu immatrikuliert werden und ab 1. Jänner 2025 dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.