Gibt die beschäftigte Person innerhalb der 60 Tage keine Erklärung ab, wird sie automatisch in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben, und zwar in jenen, der vom jeweiligen Kollektivvertrag vorgesehen ist.
Außerdem werden die freiwilligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge – wie im Kollektivvertrag vorgesehen – berechnet und abgeführt.
Bestehen mehrere Fonds zur Auswahl, erfolgt die Zuweisung an jenen Fonds, dem die meisten Mitarbeitenden im Betrieb angehören.
Die Neuregelung bringt auch finanzielle Auswirkungen mit sich. Erfolgt die Einschreibung automatisch, gilt diese bereits ab dem Einstellungsdatum. In diesem Fall fließen nicht nur die zukünftigen Abfertigungsanteile in den Zusatzrentenfonds, sondern auch jene, die bereits zuvor angefallen sind. Dies gilt auch für eventuell vorgesehene freiwillige Beiträge, einschließlich des Arbeitgeberanteils.
