Berechnet wird der Absetzbetrag in der Höhe von 4% bei mehr als 50 Beschäftigten und von 6% bei weniger als 50 Beschäftigten auf die Summe der bei den Zusatzrentenfonds eingezahlten Abfertigungen.
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Mittwoch, 5. Februar 2025
Ausgabe: Elasberater Februar 2025
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