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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Mittwoch, 5. Februar 2025
Ausgabe: Elasberater Februar 2025

Abfertigung in Zusatzrente - ausgleichende Maßnahme für Arbeitgeber

Abfertigung in Zusatzrente - ausgleichende Maßnahme für Arbeitgeber

Im Sinne des Artikels 10 des D.Lgs. Nr. 252/2005 können Betriebe, deren Arbeitnehmer die Abfertigung einem Zusatzrentenfonds beziehungsweise dem NISF/INPS-Fonds zugewiesen haben, einen Absetzbetrag vom Unternehmenseinkommen verrechnen.

Berechnet wird der Absetzbetrag in der Höhe von 4% bei mehr als 50 Beschäftigten und von 6% bei weniger als 50 Beschäftigten auf die Summe der bei den Zusatzrentenfonds eingezahlten Abfertigungen.

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